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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sonstige Familienangehörige von Deutschen und in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können in besonderen Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Damit können sie nach Deutschland nachziehen und sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Als sonstige Familienangehörige gelten Angehörige, die nicht
  • Kinder,
  • Eheleute oder
  • eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind.

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