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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Sie gemeinsam in Deutschland leben möchten.

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für mindestens ein Jahr erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

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