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Aufenthaltserlaubnis erteilen Mobiler-ICT-Karte

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können eine Mobiler-ICT-Karte erhalten, wenn Sie als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens tätig sein sollen.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Die Bundesagentur prüft insbesondere Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee sowie das Arbeitsentgelt und die Arbeitsbedingungen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des unternehmensinternen Transfers, mindestens jedoch für 90 Tage erteilt. .  Der Aufenthalt in Deutschland darf jedoch drei Jahre bei Führungskräften/Spezialisten und 1 Jahr bei Trainees nicht erreichen. Zugleich darf der geplante Aufenthalt im Bundesgebiet nicht länger sein als der Aufenthalt in dem EU-Mitgliedstaat, der Ihnen den Aufenthaltstitel zum Zweck des unternehmensinternen Transfers ausgestellt hat.

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