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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation festgestellt worden ist oder Sie die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben, kann Ihnen eine  befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in direktem Anschluss an Ihr bisheriges Anerkennungsverfahren erteilt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

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