Plakette zur Kennzeichnung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs aus dem Ausland (E-Plakette) beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzIhr im Ausland registriertes Elektrofahrzeug benötigt eine E-Plakette, wenn Sie in Deutschland von Erleichterungen für Elektrofahrzeuge Gebrauch machen wollen. Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel
- Batterieelektrofahrzeug
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.
Mit der E-Plakette können Sie in einigen Orten besondere Vorteile nutzen, beispielsweise
- Benutzung von Busspuren
- vergünstigte Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
- Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug;
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
kann zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette erhalten, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und sie wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.