Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermZuwendungen für Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung beantragen

Zuwendungen für Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können vom Land Rheinland-Pfalz eine finanzielle Unterstützung zur Förderung kriminalpräventiver Projekte und Maßnahmen erhalten. Wenn Sie eine solche Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese beantragen.

Förderungszweck

Ziel der Förderung ist es, Impulse zur Realisierung von kriminalpräventiven Projekten und Maßnahmen zu setzen und Sie als Projektträgerinnen und Projektträger bei der Finanzierung dieser zu entlasten. Durch ein gegenseitiges Zusammenwirken staatlicher und ziviler Kräfte zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sollen optimale Voraussetzungen für ein sicheres, freiheitliches und demokratisches Lebensumfeld geschaffen werden.

Gegenstand der Zuwendung

Eine Förderung können Sie erhalten für Projekte und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar der Verhinderung oder Verminderung von Gewalt und Kriminalität dienen sollen ). [RBT2]  Hierzu zählen im Sinne der Universalprävention auch solche, die der Förderung des Demokratieverständnisses dienen und Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Themen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit leisten.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird Ihnen als Projektförderung zur Anteilsfinanzierung als einmalige, nicht rückzahlbare Unterstützung gewährt. Die Zuwendung wird  bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Für nachfolgende Ausgaben können Sie eine Förderung erhalten:

  • angemessene Honorare (die Ausgaben sind nach Stunden- oder Tagessätzen zu beziffern)
  • Reisekosten
  • projektbezogene Sachausgaben, Miet- und Bewirtschaftungsausgaben
  • Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit

Reisekosten von Referentinnen und Referenten, Übungsleiterinnen und Übungsleitern u.Ä. können grundsätzlich in dem Umfang anerkannt werden, in dem sie in sinngemäßer Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes zu gewähren wären.

Sie müssen eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20% der Gesamtausgaben leisten. Die im Antrag durch Sie angegebene Eigenbeteiligung  ist dabei bindend und kann nach Durchführung des Projekts / der Maßnahme nicht reduziert werden. Von Ihnen eingeworbene Drittmittel oder Spenden werden als Eigenmittel anerkannt.

Eine Kombination mit Fördermitteln anderer Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich. Zuwendungen der öffentlichen Hand können nicht auf den Eigenanteil angerechnet werden.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.