Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzÖffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für Sie und jede andere Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.
Wenn Sie beabsichtigen, etwas zu tun, was über den Gemeingebrauch hinausgeht, benötigen Sie gegebenenfalls eine Genehmigung für diese besondere Nutzung, die sogenannte Sondernutzungsgenehmigung. Sie müssen die Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Vorgaben für eine Sondernutzung innerhalb einer Ortschaft können anders sein als die Vorgaben für die Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.
Daher sind die Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Parken, die Verkehrsregelung, den Betrieb von Straßencafés und Straßenbauarbeiten in der Regel umfangreicher als die Vorgaben in Bezug auf eine Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.
Die Vorgaben können je nach Örtlichkeit unterschiedlich sein. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend informieren.
Hinweis: Sollten Sie eine Genehmigung für die übermäßige Straßennutzung nach der Straßenverkehrsordnung benötigen, ist die Sondernutzungserlaubnis darin enthalten. Eine gesonderte Genehmigung zur Sondernutzung müssen Sie dann nicht mehr beantragen.