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mixins.searchInfo_searchTermJugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden.

Wenn Ihnen der Jugendjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

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