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mixins.searchInfo_searchTermJugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden.

Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

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