Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Verlust des Jugendfalknerjagdschein
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Verwaltungsgebühr: 22,00 EURVorkasse: neinhttps://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5AnlageMit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Es gibt keine Frist.
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Widerspruch
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
26.11.2022
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