Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Wurde Ihnen der Tagesjagdschein entzogen, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Behörde neu beantragen.