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mixins.searchInfo_searchTermAusländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein beantragen.

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