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mixins.searchInfo_searchTermAusländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jugendjahresjagdschein für Ausländer beantragen.

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