Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Verwaltungsgebühr: 22,00 EURVorkasse: neinhttps://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5AnlageMit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Es gibt keine Frist.
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Widerspruch
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
26.11.2022
Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.