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mixins.searchInfo_searchTermAusländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen  Falknerjagdschein und Jagdschein. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, kann Ihnen nur ein Ausländerjugendfalknerjagdschein und Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falkner- und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Jahresjagdscheine für Ausländer beantragen.

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