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mixins.searchInfo_searchTermKampfhund von Maulkorbpflicht befreien

Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.

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