Krankentagegeld private Zusatzversicherung abschließen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt. Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig oder werden Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Krankengeld. Natürlich kann es in Ausnahmefällen auch vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit auch länger als 6 Wochen fortzahlt, wenn beispielweise Tarifverträge das vorsehen.
Das Krankengeld beträgt jedoch höchstens 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes und wird bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen gezahlt. Außerdem müssen Sie aus dem Krankengeld noch Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Um bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit gegen finanzielle Einbußen abgesichert zu sein, können Sie eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abschließen.