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mixins.searchInfo_searchTermEinkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen

Einkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Künstlersozialkasse prüft einmal im Jahr die Arbeitseinkommen der Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die bei ihr versichert sind. Die geprüften Personen werden zufällig und jährlich wechselnd durch eine Stichprobe ausgewählt.

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert sind, können Ihre Angaben zu Ihren selbständigen künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten überprüft werden. Damit prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Voraussetzungen der Versicherungspflicht beziehungsweise der Zuschussberechtigung in der Künstlersozialversicherung weiterhin erfüllen.

Wenn Sie ausgewählt wurden, müssen Sie zum Beispiel folgende Daten angeben:

  • Ihr Arbeitseinkommen (bis zu den letzten 6 Jahren)
  • Bereiche, in denen Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind.
  • Bereiche, in denen Sie außerdem tätig sind

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie darüber hinaus auch noch Unterlagen einreichen müssen zu:

  • Unternehmen, von denen Sie Ihr Arbeitseinkommen erhalten.
  • Geschäften mit Unternehmen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, von denen Ihr Arbeitseinkommen stammt.

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