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mixins.searchInfo_searchTermÜbernahme von Reisekosten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Übernahme von Reisekosten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen.

Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
  • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
  • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).

Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.