Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzLeistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sollen schwerbehinderte Menschen befähigen, sich bestmöglich beruflich zu verwirklichen und weiterzuentwickeln.
Einen Antrag können beispielsweise schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige stellen.
Für die Durchführung sind die örtlich zuständigen Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter hauptverantwortlich. Dabei arbeiten die Ämter eng mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit Rehabilitationsträgern zusammen.
Sie können verschiedene Leistungen als begleitende Hilfe beim Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt beantragen und insbesondere für folgende Bedarfe eine finanzielle Unterstützung erhalten:
- technische Arbeitshilfen für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Erreichen des Arbeitsplatzes
- Gründung und Erhaltung einer beruflichen Selbständigkeit
- Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Maßnahmen, die Ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten und weiterentwickeln
- für besondere Lebenslagen
Auch können Sie die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz sowie eine Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung beim zuständigen Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt beantragen.