Pflegeversicherungsbeitrag
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur
Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des
Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 beträgt 58.050 Euro.
Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.