Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzPflegekassen haben
- über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung aufzuklären und Auskunft zu geben.
- auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken.
- in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen zu informieren.
- auf den Anspruch auf umfassende Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) hinzuweisen.
- über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt zu informieren.
Leistungs- und Preisvergleichslisten über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag zu übermitteln.