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mixins.searchInfo_searchTermBürgertelefon zur Pflegeversicherung

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Pflegekassen haben

  • über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung aufzuklären und Auskunft zu geben.
  • auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken.
  • in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen zu informieren.
  • auf den Anspruch auf umfassende Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) hinzuweisen.
  • über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt zu informieren.

Leistungs- und Preisvergleichslisten über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag zu übermitteln.

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