Elementarschäden finanzielle Hilfen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzUnter der Voraussetzung eines vom Land festgestellten Elementarereignisses von überörtlicher Bedeutung können landwirtschaftliche Unternehmen, die einen existenzgefährdenden Schaden erlitten haben, einen Ausgleich für die durch eine Naturkatastrophe oder widrige Witterungsverhältnisse unmittelbar verursachten Schäden beantragen.
Die Finanzhilfe wird gewährt, wenn der Geschädigte trotz eigener Vorsorgemaßnahmen (keine Versicherung möglich) und eigenen Anstrengungen durch das Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten ist. Es erfolgt zur Existenzsicherung des Betriebes eine anteilige Unterstützung für die durch das Elementarereignis unmittelbar verursachten Schäden.