Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit dieser Beschwerde können Sie potenzielle Rechtsverletzungen seitens des Medizinischen Dienstes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde ist rechtlich befugt, alle erforderlichen Unterlagen des Dienstes anzufordern und auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Sollte dabei ein Rechtsverstoß festgestellt werden, so muss der Medizinische Dienst diesen beheben. Die Aufsichtsbehörde teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung in einem Schreiben mit.