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mixins.searchInfo_searchTermBeschwerde über landesunmittelbare Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen einlegen

Beschwerde über landesunmittelbare Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen einlegen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit dieser Beschwerde können Sie potenzielle Rechtsverletzungen seitens der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde ist rechtlich befugt, alle erforderlichen Unterlagen von den Vereinigungen anzufordern und auf Rechtsverletzungen hin zu untersuchen. Stellt sie dabei einen Rechtsverstoß fest, so müssen die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen diesen beheben. Die Aufsichtsbehörde informiert Sie in einem Schreiben über das Ergebnis der Prüfung.

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