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mixins.searchInfo_searchTermZahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer

Zahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.

  • Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)

  • Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)

  • Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)

  • Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)

  • Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)

  • Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)

Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
Blinde erhalten mindestens die Stufe III.

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