Elementarschäden finanzielle Hilfen für Privatgeschädigte beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzUnter der Voraussetzung eines vom Ministerium des Innern und für Sport (MdI) festgestellten Elementarereignisses können Sie, wenn ihr Privathaushalt einen existenzgefährdenden Schaden erlitten hat, eine
Soforthilfe für private Haushalte in Höhe von max. 2.500 Euro je Haushalt beantragen.
Die Soforthilfe bei existenzieller Notlage soll in Härtefällen helfen, insbesondere
- unmittelbare Beeinträchtigungen durch den Verlust einer Unterkunftsmöglichkeit zu überbrücken und/oder,
- Ersatzkleidung oder notwendige Verpflegung zu besorgen und/oder,
- die angemessene Versorgung von Kindern oder sonstigen hilfsbedürftigen Familienangehörigen zu ermöglichen.