Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende einer Person, die durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurde, können Sie Schnelle Hilfen (Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einer Traumaambulanz) sowie besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten.
Hinterbliebene können darüber hinaus Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene, Leistungen zum Lebensunterhalt und die Leistung zur Förderung einer Ausbildung erhalten.
Angehörige sind Ehegatt:innen sowie Kinder und Eltern der geschädigten Person. Zu den Nahestehenden zählen Geschwister sowie Personen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Hinterbliebene sind Witwen und Witwer, Waisen, Eltern und Betreuungsunterhaltsberechtigte.
Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.