Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermAnmeldung einer Feuerbestattung

Anmeldung einer Feuerbestattung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz eine verstorbene Person in Form einer Feuerbestattung beisetzen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Bestattungsgenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

Darüber hinaus muss eine besondere amtliche Leichenschau (sogenannte 2. Leichenschau) vor der Einäscherung erfolgen. Hierfür müssen Sie die Feuerbestattung bei der zuständigen Behörde/Friedhofsträger beantragen.

Die Feuerbestattung setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich der Einäscherung der verstorbenen Person und der anschließenden Beisetzung der Urne mit der Totenasche.

Die Urne mit der Totenasche muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Grabart richtet sich nach dem Angebot des jeweiligen Friedhofsträgers.

Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.