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mixins.searchInfo_searchTermErstattung von Überführungskosten durch die Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Erstattung von Überführungskosten durch die Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erstattet Ihnen unter Umständen die Kosten einer Überführung.
Das gilt für

  • Hinterbliebene sowie
  • andere Personen, die die Überführung bezahlt haben.  

Sie müssen die Erstattung nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft Ihren Anspruch auf Erstattung von sich aus.

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