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mixins.searchInfo_searchTermBeihilfe für Hinterbliebene in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten

Beihilfe für Hinterbliebene in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Das gilt für:

  • Witwen und Witwer
  • Lebenspartnerinnen und partner
  • Vollwaisen (auch Adoptivkinder)

Die Höhe der einmaligen Beihilfe beträgt 40 Prozent des festgestellten Jahresarbeitsverdienstes, der zum Zeitpunkt des Todes Ihrer oder Ihres Angehörigen Berechnungsgrundlage der Rente war.

Unter bestimmten Umständen ist eine laufende Beihilfe anstelle einer einmaligen Zahlung möglich. Sie erhalten die laufende Beihilfe, wenn diese für Sie voraussichtlich günstiger wäre. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) prüft dies, entscheidet je Einzelfall nach eigenem Ermessen und begründet ihre Entscheidung. Eine laufende Beihilfe kann höchstens so viel wie die Hinterbliebenenrente betragen.

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