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Patientenverfügung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die meisten Menschen sterben heute nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus oder in der Pflegestation eines Seniorenheims. Diese Vorstellung löst bei vielen Menschen besondere Ängste aus. Sie fürchten, dass man sie nicht in Ruhe und Würde sterben lässt, dass das Leiden und Sterben möglicherweise unnötig in die Länge gezogen wird. Hier kann die Patientenverfügung weiterhelfen.

Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung des Betroffenen. Ist eine Person selbst noch entscheidungsfähig, ist es ihre Sache, die Einwilligung zu erteilen. Was aber geschieht, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Auch dann kommt es auf seine Erklärung an, und zwar auf die Erklärung, die er an gesunden Tagen für diesen Fall abgegeben hat - nämlich die Patientenverfügung. Das Gesetz versteht hierunter die schriftliche Festlegung des einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit ,ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Diese Erklärung ist verbindlich, wenn sich daraus für die konkrete Behandlungssituation der Wille des Erklärenden eindeutig und sicher feststellen lässt.

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