Fiskalerbschaft
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie als Erbe (Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner/in des Verstorbenen) die auf sich zukommende Erbschaft ausschlagen oder auf diese verzichten, erbt der Staat. Als Erbe tritt dieser ebenso ein, wenn kein gesetzlicher Erbe vorhanden ist.
Der Großteil der Fiskalerbschaften basieren auf Erbausschlagungen aufgrund von Überschuldung.