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Testament zurück nehmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Auch ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
 
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt. Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.

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