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Nottestament abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein Nottestament ist eine Sonderform des Testaments und kann dann verfasst werden, wenn die notarielle Testamentserrichtung aufgrund bestimmter Umstände nicht mehr möglich ist. Hierfür gibt es drei verschiedene Möglichkeiten ein gültiges Nottestament kurzfristig aufzustellen.

  • Bürgermeistertestament
  • Dreizeugentestament
  • Seetestament

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