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mixins.searchInfo_searchTermApprobation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen

Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf des Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation wird unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit erteilt, wenn

  • Sie das Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, erfolgreich absolviert haben,
  • Sie die psychotherapeutische Staatsprüfung bestanden haben,
  • Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergib,
  • Sie zur Ausübung des Berufs gesundheitlich geeignet sind und
  • Sie die zur Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

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