Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichepsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut abgeben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAuf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.