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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent beantragen

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Arbeit als Anästhesietechnischer Assistent, ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Anästhesietechnischer Assistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden. 

Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.

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