Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Tätigkeit als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ist in Deutschland reglementiert.
Damit Sie in Deutschland als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.
Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Pflegeheime, Sozialstationen, ambulante Pflegedienste, Rehabilitationskliniken sowie Kur- und Bädereinrichtungen.