Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).
Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:
- Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
- Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen
Ziele der Förderung sind:
- die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
- der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
- die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.
Ebenfalls gefördert werden Sie für die
- digitale Ansprache und Erstinformation sowie
- bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.
Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.
Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
- Vorhaben zu prüfen.