Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.