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mixins.searchInfo_searchTermAmtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Statistischen Bundesamt anfordern

Amtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Statistischen Bundesamt anfordern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes können Sie bei den Behörden des Bundes Auskünfte über amtliche Informationen einholen oder Akteneinsicht verlangen.
Jede natürliche Person sowie jede juristische Person des Privatrechts ist anspruchsberechtigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Person selbst betroffen ist (rechtlich oder tatsächlich).
 

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