Amtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Statistischen Bundesamt anfordern
Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz
Nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes können Sie bei den Behörden des Bundes Auskünfte über amtliche Informationen einholen oder Akteneinsicht verlangen.
Jede natürliche Person sowie jede juristische Person des Privatrechts ist anspruchsberechtigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Person selbst betroffen ist (rechtlich oder tatsächlich).