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Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Berufsangehörige dürfen, soweit sie selbständig tätig sind, ihre Berufsaufgaben nach § 1 Architektengesetz Rheinland-Pfalz auch in einer Partnerschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) ausüben.

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