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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung oder Untersuchung eines Pfropfrebenbestandes für den Pflanzenpass beantragen

Anerkennung oder Untersuchung eines Pfropfrebenbestandes für den Pflanzenpass beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.

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