Anerkennung oder Untersuchung eines Pfropfrebenbestandes für den Pflanzenpass beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit dem erstmaligen Antrag ist gemäß Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.