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mixins.searchInfo_searchTermBodenschutz / Altlasten Sachverständige und Untersuchungsstellen

Bodenschutz / Altlasten Sachverständige und Untersuchungsstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Gemäß Bestimmungen des Bodenschutzrechts können sich Einzelpersonen oder Unternehmenals Sachverständig e und/ oder Untersuchungsstellen für spezifizierte Aufgaben im Bodenschutz und zur Altlastenbearbeitung zulassen. Dazu wird bundesweit das Auskunftssystem „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) der Länder geführt, in dem öffentlich zugänglich die jeweils in den Ländern zugelassenen bzw. anerkannten Sachverständige und Untersuchungsstellen geführt und recherchiert werden können. Auch sind in ReSyMeSa die länderspezifischen Regelungen zur Zulassung und Anerkennung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie die zuständigen Länderstellen enthalten.


ReSyMeSa führt als amtliches Auskunftssystem die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Umweltbereich für die Aufgabengebiete respektive sogenannten Fachmodule Abfall, Boden / Altlasten, Immissionsschutz und Wasser. Im Fachmodul Boden/Altlasten sind die zugelassenen bzw. anerkannten Untersuchungsstellen (Laboranalytik) und Sachverständige enthalten.


Grundsätzlich ist eine Zulassung oder Anerkennung als Sachverständige(r) für eines oder mehrere der folgenden Sachgebiete möglich:

  • flächenhafte und standortbezogene Erfassung und historische Erkundung
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze, Vorsorge zur
  • Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch,
  • Sanierung
  • Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser.

Im Fachmodul Untersuchungsstelle sind unter ReSyMeSa für die zugelassenen bzw. anerkannten Untersuchungsstellen explizit die zertifizierten Labor-Analysenverfahren (i.d.R. unter Angabe der DIN-Vorschriften) aufgelistet.

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