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mixins.searchInfo_searchTermGewerbliche Spielvermittlung Erlaubnis beantragen

Gewerbliche Spielvermittlung Erlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz öffentliche Glücksspiele gewerblich vermitteln wollen, bedarf es unbeschadet sonstiger Anzeigepflichten einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssen Sie beantragen.

Das gewerbliche Vermitteln von Lotterien mittels örtlicher Verkaufsstellen ist nicht zulässig. Ein Vertrieb ist nur über das Internet möglich, eine Vermittlung mittels örtlicher Geschäftslokale ist unzulässig.

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