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mixins.searchInfo_searchTermPrüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern anzeigen

Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie möchten Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler geschäftsmäßig prüfen, erproben, warten oder instand setzen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz melden (anzeigen), bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

Wenn die zuständige Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen zustimmt, können Sie die Tätigkeit aufnehmen.

In folgenden Fällen kann die Behörde der Tätigkeit nicht zustimmen:

  • Es liegen Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen Ihre Zuverlässigkeit ergeben,
  • Sie können erforderliche Nachweise nicht oder nicht mehr erbringen oder
  • es ist unklar, ob das für die Ausführung der Tätigkeit notwendige Personal vorhanden ist.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.