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mixins.searchInfo_searchTermÄnderung eines Zuchtprogramms mitteilen

Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Zuchtgenehmigung.

Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.

Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder – falls möglich – online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.

Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese anerkannt sind.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.