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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf einer Erlaubnis, die befristet erteilt werden kann.

Wurde eine befristete Erlaubnis erteilt, kann eine Verlängerung beantragt werden. Für diese Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen, wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.

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