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Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung Ihrer örtlich zuständigen Behörde anzeigen.

Eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen kann eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Baumaßnahmen sein.

Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen nach Erstattung der Anzeige müssen Sie ebenfalls anzeigen.

Anzeigepflichtig sind Sie als Inhaber/ Inhaberin

  • der Erlaubnis zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder
  • des Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die genehmigt sind (zum Beispiel in Steinbrüchen).

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.