Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung Ihrer örtlich zuständigen Behörde anzeigen.
Eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen kann eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Baumaßnahmen sein.
Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen nach Erstattung der Anzeige müssen Sie ebenfalls anzeigen.
Anzeigepflichtig sind Sie als Inhaber/ Inhaberin
- der Erlaubnis zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder
- des Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die genehmigt sind (zum Beispiel in Steinbrüchen).